Webshop für Brexit vorbereiten – Welche Steuern muss ich eintragen?
Der Brexit ist vollzogen und wir werden immer häufiger gefragt wie man nun mit Bestellungen aus dem Vereinigten Königreich umgehen soll. Wir haben uns in den letzten Tagen auf die Suche nach einer Lösung gemacht und haben sowohl mit Steuerexperten als auch mit Experten der Wirtschaftskammer gesprochen die uns nun ein einheitliches Bild zeichnen konnten wie wir mit dem Thema Brexit, Webshop und Steuern umzugehen haben.
England ist nicht mehr Teil der EU
Das dürfte mittlerweile jedem klar sein und das bedeutet, dass man das vereinigte Königreich nun wie beispielsweise die Schweiz behandeln muss. Somit werden 0% Mehrwertsteuer ausgewiesen da die Abfuhr der Mehrwertsteuer direkt in England durchgeführt wird. Konkret bedeutet dies, dass es eine zollfreie Einfuhrgrenze gibt im Moment bei 150 Pfund liegt und somit nicht versteuert werden muss. Daher liegt die gesamte Steuer und Zoll-Last beim importierenden Kunden. Gewährleistet muss nur sein, dass die Versandadresse auch wirklich in Großbritannien liegt und nicht in einem anderen EU-Land da hier andere Regel gelten würden.
Was stell ich im Webshop wegen dem Brexit ein?
Konkret sollte man also seinen Webshop nun so konfigurieren, dass auf der Rechnung 0% Mehrwertsteuer ausgewiesen wird und eventuell ein Hinweis vermerkt wird wie: „Außergemeinschaftliche Lieferung“. Somit ist auch klar ersichtlich, dass die Rechnung nicht in ein EU-Land sondern in ein Drittland gestellt wird.
In den unterschiedlichen Webshop-Systemen ist diese Einstellung meist nur ein Klick oder eine kleine Umstellung im System. Sollten Sie hier aber speziell bei Woocommerce Probleme haben, können wir Ihnen hier gerne weiterhelfen.
Alle Angaben ohne Gewähr – Quelle Wirtschaftskammer Tirol Fachgruppe Ecommerce